Krankenpflege

Die Krankenpflege bzw. die medizinische Behandlungspflege umfasst alle Tätigkeiten, die auf ärztliche Verordnung hin von Pflegekräften aus der Gesundheits- und Altenpflege durchgeführt werden. Darunter fallen Tätigkeiten wie die Wundversorgung, der Verbandswechsel, die Medikamentengabe, die Dekubitusbehandlung oder die Blutdruck- und Blutzuckermessung.

Häusliche Grundpflege

Die Häusliche Grundpflege ist die Gesamtheit aller regelmäßig wiederkehrenden Pflegemaßnahmen, die zur Alltagsbewältigung der pflegebedürftigen Person beitragen. Dabei handelt es sich um die grundlegendsten Maßnahmen der Pflege: Maßnahmen der Hilfestellung bei der Körperpflege, der Ernährung und der Mobilität.

Krankenhausvermeidungspflege

Nach § 37 Abs. 1 SGB V gibt es für Versicherte die sogenannte Krankenhausvermeidungspflege. Sie dient dazu, dass die Versicherten baldmöglichst wieder in ihren Häuslichen Bereich zurückkehren können. Daher ist eine Voraussetzung für die Leistung, dass die häusliche Krankenpflege in Kombination mit der ärztlichen Behandlung zur Verkürzung  der Krankenhausbehandlung beiträgt bzw. dass die Krankenhausbehandlung vollständig vermieden werden kann.

Verhinderungspflege

Sie pflegen einen geliebten Menschen? Sind erschöpft und brauchen eine kleine Auszeit?

Die Leistungen der Verhinderungspflege kann in Anspruch genommen werden, wenn die Pflegeperson durch Krankheit, Urlaub oder Sonstiges vorrübergehend verhindert ist. Sie kann für einen Zeitraum von sechs Wochen (42 Tage) pro Jahr in Anspruch genommen werden, der nicht zusammenhängend sein muss. Voraussetzung ist, dass der Pflegebedürftige mindestens mit dem Pflegegrad 2 eingestuft wurde und seit 6 Monaten durch die Pflegeperson zu Hause versorgt wird. Der Pflegegrad muss nicht seit 6 Monaten bestehen.

Sprechen Sie uns an, gerne erläutern wir Ihnen alles und Helfen Ihnen bei den Formalitäten.